UPDATE: Gültigkeit der Analogberechnung für aufwändige Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie

Die Abrechnungsempfehlung zur Berechnung aufwändiger Hygienemaßnahmen (Nr. 383 GOÄ analog) im Rahmen der COVID-19-Pandemie wurde nicht verlängert.

Eine Berechnung der Hygienepauschale ist nur noch für den Behandlungszeitraum vor dem 31.03.2022 möglich. Für Behandlungen ab dem 01.04.2022 kann die Ziffer nicht mehr in Ansatz gebracht werden.

Es bleibt Ihnen unbenommen, erhöhte Aufwände bei der Leistungserbringung über eine Faktorsteigerung abzubilden. Die Höhe des Faktors ist durch Sie zu bestimmen.